Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar

Finanzamt Reg. Nr. SO 2288

Um die laufenden Kosten und Projekte zu finanzieren,  sind wir auf Spenden angewiesen. Da unsere Mitarbeiter allesamt ehrenamtlich für den Verein tätig sind, können 100% der Spenden für die Projekte und Tätigkeiten vor Ort verwendet werden.

Spenden nehmen wir gerne auf folgendes Konto entgegen:

 

WISSEN MACHT STARK

Dornbirner Sparkasse

IBAN: AT31 2060 2000 0143 8183

BIC: DOSPAT2DXXX

"Wissen macht Stark" ist ein gemeinnütziger und vom BMF geprüfter Verein.

Laut Finanzamt Wien sind alle Spenden seit Juli 2012 steuerabzugsfähig!

Bei Überweisungen von Spenden, Patengeldern, Förderungen etc. einfach die Registrierungsnummer

SO 2288 angeben.


Bitte vergessen Sie nicht den Zweck ihrer Spende anzugeben. z.B. Sponsoring (mit Reg.-Nummer), Schulbildung allgemein, Patenschaft (Patennummer), Familienhilfe oder andere zugeordnete Spenden (Matratzen, Lebensmittel, Laptop, Fahrrad, Nähmaschinen oder andere).


Informationen zur Spendenabsetzbarkeit

Im Juni 2015 wurde eine Gesetzesnovelle beschlossen, mit der ab 2018 in Österreich die automatische Arbeitnehmerveranlagung umgesetzt werden soll.

 

Das heißt, der Jahresausgleich erfolgt für alle Personen automatisch, auch ohne Antrag.


Spendenbegünstige Organisationen / Spendenbestätigungen

  • Spendenbegünstigte Organisationen sind für die Spendeneingänge jährlich verpflichtet, dem Finanzamt Spendername, Spendenbeitrag sowie Geburtsdatum zu melden.
  • Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist geben Sie uns neben Ihrer Adresse denn vollständigen Namen (lt. Melderegister) sowie auch Ihr Geburtsdatum bekannt.
  • Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann, da nur Einzelpersonen die Spenden steuerlich geltend machen können.
  • Ihre Spendensumme werden wir dann in verschlüsselter Form Ende Februar für Sie an das Finanzamt übermitteln und die Spende wird rückwirkend beim jährlichen Steuerausgleich automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
  • Heuer können Sie mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben. Im Falle eines Steuersatzes von 36,5% erhalten Sie bei einer Spende z.B. bei 80,- Euro knapp 30,- Euro vom Staat zurück. Maximal 10% ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. z.B. beträgt Ihr steuerpflichtiges Einkommen vom Vorjahr 25.000 Euro, können Sie bis zu 2.500,- Euro absetzen.
  • Wenn Sie verabsäumen, uns fristgerecht Ihr Geburtsdatum bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
  • Anonyme Spenden. Spenderinnen und Spender können verlangen, dass die Organisation keine Meldung ans Finanzamt vornimmt. In diesem Fall ist die Spende nicht abzugsfähig. Die Spenderin bzw. der Spender muss den Einspruch ausdrücklich der Organisation bekannt geben.
  • Firmenspenden/Sponsoring. Wir stellen weiterhin für Sie eine Spendenbestätigung oder Rechnung aus, welche Sie dann über ihre Buchhaltung als Betriebsausgabe (maximal bis zu 10% des Vorjahresgewinnes) absetzen können.

Als Nachweis für Ihre Spenden gelten

Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen usw. Bewahren Sie immer alle Original-Belege auf.

Es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.

 Die Registrierungsnummer unseres Vereines lautet: SO 2288

  • EINNAHMEN 2021
 
durch Spenden, Patenschaften, Aktionen... 182.316,51 Euro
gesamt 182.316,51 Euro
  • AUSGABEN 2021
 
Schulbildung 65.522,36 Euro
Soziales 41.600,46 Euro
Bauwesen 28.994,27 Euro
Aktionen 2.662,39 Euro
Helferkosten in Senegal 13.221,09 Euro
Verwaltung/Bank/Versicherung (2,06%)
3.758,45 Euro
gesamt
155.759,02 Euro
  • GEWINN/VERLUST
19.097,41 EURO